Allgemeine Geschäftsbedingungen
FOTO-UTECH GmbH , In der Aue 37, 14480 Potsdam
GF Raymond Utech , HRB 13500P , Tel.: 0331 621623
I Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2 Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Ausführungsunterlagen
1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden
infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte insbe-sondere Urheberrechte
Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie
bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu
liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine
andere Versandart wünscht.
3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl,Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir,
sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt, nur bis zu Höhe der üblichen Feuer- Einbruchs- und Leitungswasserschädenversicherung.
III. Liefertermine
1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich
anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter
Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muß der Kunde bei überschreiten der
angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu
Teillieferungen berechtigt.
5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns, oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter
Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es
sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschlielich des dadurch verursachten
Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
2. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage derAuftragserteilung geltenden Listenpreise
berechnet.
3. Rechnungen sind sofort und ohneAbzug zu bezahlen.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in
Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen; im letzteren Falle bleibt dem Kunden
der Nachweis offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
5. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechskräftig festgestellten oder von uns
anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
6. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
7. Besteller , die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung
ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
8. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Besteller oder der Rechnungsempfänger zu
vertreten haben, so wird eine Rechnungsgebühr von DM 15,- erhoben.
9. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungdatum erfolgt, gilt die Berechnung von
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht
innerhalb von 7 Tagen nach der letzten Mahnung, so entfallen eingeräumte Rabatte und es gelten die
Listenpreise.
V. Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des
gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zu
Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Verpackung wird berechnet und geht in das Eigentum des
Käufers über
2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu
versichern.
VI. Beanstandungen
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nachAblieferung innerhalb des
ordungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlichAnzeige zu
machen; Ï 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche
zulässig.
3. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zumAuftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt
werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde
exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine
Beanstandung nicht zulässig.
5. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe,
Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach unserem fachlichem Ermessen.
6. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird
die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.
VII. Gewährleistung
1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemes-sener Frist
Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellungen oder Nachbesserung, so kann der
Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen
Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist aus
geschlossen, soweit wir nicht vvon unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
VIII. Haftung
1. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines
Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften
wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit trifft; im übrigen haften wir nur, soweit
der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur
Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehr berechtigt.
Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterver-wendung in Höhe unserer
Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen dieAbtretung hiermit an.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämmtliche Streitigkeiten Zwischen uns und unserem Kunden ist,
soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher
Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichts-stand, wenn der Kunde
zum Zeitpunkt derAuftragserteilung keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung
desAuftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotolabortechnik- und Reproduktionsanstalten.